Ein Brandmelder hatte über den angeschlossenen Hausnotruf Brandalarm gemeldet. An der Einsatzstelle hatten Räucherstäbchen mit ihrem Gefäß in einem Wohnhaus für die Auslösung gesorgt, der Bewohner hatte die Rauchquelle beseitigt, die Feuerwehr hatte keinen Handlungsbedarf.