Da Feuerwehreinsätze öffentliche Einsätze sind, besteht auch ein Anspruch, über diese Einsätze zu berichten. Dabei ist zu beachten, dass 'personenbezogene Daten' schützenswert sind.
Alles, was zur Identifizierung einer bestimmten Person beitragen kann, darf nicht veröffentlicht werden: Informationen über Beteiligte, Verletzte und Verstorbene.
In der Berichterstattung ist ausschließlich über feuerwehrtaktische Maßnahmen an
der Einsatzstelle zu berichten, es sind keinerlei Wertungen und Mutmaßungen zu treffen.
Zur Darstellung von Werbeaufschriften auf Fotos gilt, der Betroffene hat keinen Anspruch darauf, dass diese Daten abgedeckt werden.
Der Werber nimmt mit seiner Werbung billigend in Kauf, dass bei einem Vorfall sein Werbeschriftzug zu sehen ist. Wer also verhindern will, dass die Werbung auf sein Fahrzeug bei einem Feuerwehreinsatz
nicht gezeigt wird, muss wohl oder übel auf Werbung verzichten. Werbung ist nur dann schützenswert, wenn urheberrechtliche Belange hinsichtlich der ureigensten Werbung betroffen sind.
So sieht es die Rechtsprechung vor und entsprechend diesen Grundsätzen berichten wir.